
Bernburger Pflegeeinrichtung schließt Inklusionsvereinbarung für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung
Aktuell beschäftigt die Einrichtung acht Menschen mit Schwerbehinderung – darunter ein Auszubildender – und erreicht damit die geforderte Quote von 5 Prozent.
Am 24. Januar wurde die Inklusionsvereinbarung den schwerbeschädigten Mitarbeiter*innen der Pflegeeinrichtung und der Belegschaft vorgestellt. Geschäftsführerin Katrin Köppe und Einrichtungsleiter Marco Kählke übergaben die Vereinbarung an die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat.
Die Inklusionsvereinbarung beinhaltet eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung im Unternehmen, Planung und Durchführung betrieblicher lnklusions- und Rehabilitationsmaßnahmen, Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten, die Arbeitsplatzerhaltung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter und von Behinderung bedrohter Mitarbeitenden, die Förderung der Neueinstellung und die Ausbildung von Menschen mit Behinderung sowie die Einbeziehung von Leistungsträgern, z.B. Integrationsamt
Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Geregelt ist dies im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent haben. Die Vereinbarung kommt für die schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten und die von Behinderung bedrohten Mitarbeitenden zur Anwendung.
