182 Jahre Kindergarten - AWO fordert: Bund muss seine Verantwortung für Qualität in der Frühkindlichen Bildung ernst nehmen
Kindertageseinrichtungen legen den Grundstein für die Welt von morgen

Vor 182 Jahren wurde in Bad Blankenburg (Thüringen) der erste Kindergarten weltweit von Friedrich Fröbel eröffnet. In seinem „Haus über dem Keller“ setzte Fröbel erstmals frühkindliche Bildungskonzepte für Kleinkinder um. Im Mittelpunkt stand damals das Erlernen von Basiskompetenzen und die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern. Heute, fast 200 Jahre später, sind Kindertageseinrichtungen ein unersetzlicher Pfeiler in unserer Gesellschaft. Sie sind Orte der Frühkindlichen Bildung und für Eltern wichtige Ansprechpartner und Begleiter. Im Bereich der gesellschaftlichen Dauerbrenner wie Armutsprävention und Chancengerechtigkeit nehmen Kindertageseinrichtungen eine Schlüsselposition ein.
„Kindertageseinrichtungen legen heute den Grundstein für die Welt von morgen: Für eine demokratische, nachhaltige und vielfältige Gesellschaft, in der sich jedes Kind nach seinen Möglichkeiten entfalten kann. Hier ist der Bund dringend gefordert, finanziell weiter die Qualitätsentwicklung der Kitas mit dem Gute-Kita-Gesetz zu unterstützen. Ein Wegfall der Bundesmittel wird die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder in Sachsen-Anhalt spürbar negativ beeinflussen. Wir schauen gespannt auf die Haushaltsberatungen des Bundes und erwarten für unsere Kinder und Familien, dass der Bund seine Verantwortung wahrnimmt.“ fasst Barbara Höckmann, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt zusammen.
Die Anforderungen an die Frühkindliche Bildung ist in unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft in den letzten Jahren stetig gewachsen: Gesundheitsbildung, Kinderschutz, Inklusion, Selbstvertrauen, Medienkompetenz, Demokratie- und Nachhaltigkeitsbildung sind nur einige Aspekte der veränderten Lebenswelten auf die Kindertageseinrichtungen eine Antwort geben müssen.
Auch heute suchen Fachkräfte nach Wegen, Kinder bestmöglich frühkindlich zu bilden und zu fördern, sie zu selbstbestimmten Kindern heranwachsen zu lassen. Dafür die Mittel und Ressourcen zur bereitzustellen, braucht es alle Verantwortungsebenen – die Kommunen, die Länder und den Bund.
Mit dem Gute-Kita-Gesetz hat der Bund diesen Weg des qualitativen Ausbaus 2019 eingeschlagen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz wird in Sachsen-Anhalt unter anderem die Kita-Sozialarbeit, Fachberatung für Kitas und Teile der Erzieher*innenausbildung gefördert. Bisher gibt es keine Gewissheit, dass der Bund sich auch über das Jahr 2022 hinaus an der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und -bildung beteiligen wird.
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