AWO Beratungsstelle Magdalena macht am 3. März auf die Rechte von Sexarbeiter*innen aufmerksam
Die Blumen sind mit Informationen zu den Rechten der Sexarbeiter*innen ausgestattet. Auf kleinen Etiketten wird in neun verschiedenen Sprachen informiert. Ein QR-Code leitet auf die Internetseite der Beratungsstelle Magdalena - Mobile Beratung für Sexarbeiter*innen, auf der es weitere Informationen zu diesem Thema gibt.
In diesem Jahr steht das Recht auf individuelle sexuelle Selbstbestimmung im Fokus der Aktion. Jeder Mensch hat das Recht, über seine Sexualität frei zu bestimmen und durch Bestimmungen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Gerechtigkeit zu erfahren – selbstverständlich auch Sexarbeiter*innen. Laut Gesetz obliegt die Entscheidung für die Art und den Umfang ihrer Tätigkeit allein den Sexarbeiter*innen. Betreiber*innen von Bordellen, Sicherheitspersonal, Partner*innen oder sonstige Personen dürfen Sexarbeiter*innen keine Vorgaben erteilen (Prostituiertenschutzgesetz §26; Prostitutionsgesetz §1-3). Die Ausgestaltung sexueller Dienstleistungen wird demgemäß ausschließlich zwischen Sexarbeiter*innen und Kund*innen in eigener Verantwortung festgelegt. Auch hier gilt: die Sexarbeiter*in bestimmt das Angebot. Mit der Inanspruchnahme des Services sind Kund*innen zur Zahlung des Lohns verpflichtet.
In der Realität ist Selbstbestimmung ein Thema, dass alle Sexarbeiter*innen betrifft. Denn die Gefahr, die Rechte abgesprochen zu bekommen, auf den Beruf reduziert und damit entmenschlicht zu werden, ist für Sexarbeiter*innen besonders hoch. Alle Menschen, die Sexarbeiter*innen zu sexuellen Handlungen zwingen, prekäre Lebenslagen ausnutzen, sie überwachen oder über Ort, Zeit und Ausmaß ihrer Tätigkeit bestimmen oder den Ausstieg aus der Sexarbeit verhindern, machen sich strafbar (Strafgesetzbuch §181a sowie §232 und §232a).
Die AWO Beratungsstelle Magdalena versteht es als Ihre sozialarbeiterische Pflicht, Sexarbeiter*innen über Ihre Rechte zu informieren und sie bei der Einforderung Ihrer Rechte zu unterstützen – notfalls auch mittels Hilfe von Fachanwälten und Gerichten. „Der Grundsatz der Aktion ist der Empowerment-Gedanke: Wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern und geltend machen“, erläutert eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Magdalena.
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