AWO ruft Landesregierung zur Achtung der Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft auf!
Verbände, Vereine und soziale Organisationen agieren staatlich und parteipolitisch unabhängig. Öffentliche Förderung ist somit nicht an die Unterstützung staatlicher Maßnahmen gebunden. Die wesentlichen Inhalte und Maßstäbe der Arbeit der Zivilgesellschaft gründen auf verfassungsrechtlich geschützten Grund- und Menschenrechten als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insofern ist es vielmehr Aufgabe von Vereinen, Verbänden und sozialen Organisationen auf Missverstände politischer Entscheidungen hinzuweisen und betroffenen Menschen Unterstützung anzubieten.
Wir stehen daher klar an der Seite des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V.