Coronavirus - Beratungsstelle Magdalena bleibt erreichbar
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Magdalena unterstützen gern telefonisch bei der Antragsstellung von Sozialleistungen, Überbrückungshilfen oder Notfallgeldern und beraten in allen weiteren Fragen.
1. Beantragung von Sozialleistungen
Wer als Sexarbeiter*in behördlich gemeldet ist bzw. eine Steueridentifikationsnummer besitzt, kann beim Jobcenter in der Nähe der eigenen Meldeadresse einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Empfehlenswert ist es, die zuständige Behörde vorher zu kontaktieren und die Details zum Antrag direkt zu erfragen.
2. Überbrückungshilfe I-III
Ab 25.11.2020 können Betriebe, Vereine und (Solo-)Selbstständige, die von den temporären Schließungen aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der 2. Änderungsverordnung zur Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt betroffen sind, elektronisch die außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung – die sogenannten Novemberhilfen beantragen.
3. Entschädigung nach §56 Infektionsschutzsgesetz (IfSG)
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot vom Gesundheitsamt belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung nach §56 IfSG. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt.
4. Notfallfonds BesD e.V.
Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V. (BesD) hat einen Corona-Notfallfonds für Sexarbeiter*innen in Extremsituationen bereitgestellt, mit welchem Wohnraum und Ernährung sichergestellt werden können. Dieser richtet sich ausschließlich an Sexarbeitende, die voraussichtlich nicht auf staatliche Hilfsfonds oder –darlehen Zugriff haben.
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