Ein wichtiger Schritt für die soziale Teilhabe
Hiernach sollen die Leistungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine ab 1.6.2022 nicht mehr aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern über die regulären Sozialleistungssysteme finanziert werden. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die soziale Teilhabe von Anfang an. Schutzsuchende erhalten bedarfsorientiert Leistungen und der Weg in den Arbeitsmarkt über die Agenturen für Arbeit ist geöffnet, zudem ist damit auch die reguläre gesundheitliche Versorgung verbunden“, erklärt Brigitte Döcker, AWO Vorstand. „Wir hoffen, dass dies zu einem Maßstab wird, der letztendlich auf alle Geflüchteten übertragen wird.“
Der AWO Bundesverband e.V. lehnt das Asylbewerberleistungsgesetz als ein sozialrechtliches Sondergesetz seit dessen Einführung entschieden ab, da dieses durch gesonderte Strukturen teuer und ineffizient ist und zugleich für die Leistungsberechtigen zu einer Vielzahl von Ungleichbehandlungen und Ausschlüssen führt. Die aktuelle Situation zeigt deutlich, wie ungeeignet das Asylbewerberleistungsgesetz ist, um die notwendige Hilfe für alle Schutzsuchenden bedarfsgerecht und schnell zu gewähren. Die Ermessenspielräume der Behörden bei sonstigen Leistungen, u.a. die Eingliederungshilfe oder Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren, drohten wegen Streitigkeiten um die Zuständigkeit zu scheitern. Die medizinische Notversorgung führt in der Praxis bereits seit längerem zu großen Problemen, angefangen bei dem umständlichen Erhalt von Krankenscheinen bis hin zu der Verweigerung notwendiger Behandlungen und daraus entstehende Folgekosten. Dementsprechend spricht sich der AWO-Bundesverband für eine Abschaffung des Gesetzes und eine Überführung der Leistungsansprüche in die regulären Strukturen des SGB II und XII für alle Schutzsuchenden aus.
(Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.04.2022)
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