In Sachsen-Anhalt ist jedes vierte Kind von Armut bedroht – Kindergrundsicherung muss Beitrag zur Armutsvermeidung leisten!

, Magdeburg/Berlin

In Deutschland stagnieren die Armutsgefährdungsquoten für Kinder seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau von circa 20 Prozent. In Sachsen-Anhalt sind rund 25 Prozent der unter 18-Jährigen von Armut bedroht, damit befinden wir uns im Bundesvergleich auf dem zweiten Platz. Gemeinsam mit dem Bündnis hat die AWO Erwartungen an eine echte Kindergrundsicherung formuliert.

AWO Bewertung zum Entwurf des Eckpunktepapiers zur Kindergrundsicherung

Kindergrundsicherung jetzt

Ein Aufwachsen in Armut bedeutet nicht nur sozialen Ausschluss im Alltag, sondern hat langfristig negative Auswirkungen auf die Bildungs- und Berufsbiografien der betroffenen Kinder. Damit Familien in die Lage versetzt werden, allen Kindern und Jugendlichen die materiellen Voraussetzungen soziokultureller Teilhabe, Anerkennung und Zukunftschancen zu bieten und damit jedes Kind in Wohlergehen aufwachsen kann, bedarf es einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Dafür setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit 2009 als Gründungsmitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung ein.

Gemeinsam mit dem Bündnis hat die AWO drei zentrale Erwartungen an eine echte Kindergrundsicherung formuliert:

  • eine echte Kindergrundsicherung muss armutsvermeidend sein
  • eine echte Kindergrundsicherung muss sozial gerecht ausgestaltet sein
  • eine echte Kindergrundsicherung muss eine Leistung für alle Kinder sein, die in Deutschland leben oder deren Eltern hier arbeiten

Mit Datum vom 18.01.2023 kursiert ein erster Entwurf mit nicht zwischen den Ressorts abgestimmten Eckpunkten zur Kindergrundsicherung aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der AWO Bundesverband hat dazu eine erste Bewertung abgegeben. Begrüßenswert ist unter anderem die Berücksichtigung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aus dem Eckpunktepapier lassen sich allerdings Schlechterstellungen von Alleinerziehenden im unteren Einkommensbereich im Vergleich zum Status Quo nicht ausschließen, die Schnittstelle zum Wohngeld muss unbedingt geklärt, ebenso der Einbezug der steuerlichen Kinderfreibeträge in die Kindergrundsicherung sowie die Höhe des Maximalbetrags und Neuermittlung des Existenzminimums. Die ausführliche AWO Bewertung zum Entwurf des Eckpunktepapiers kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

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