Seit dem 01.06.2017 gibt es das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, das am 22. Juli 2017 in Kraft trat. Es ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass nicht jede Kinderehe ebenfalls eine Zwangsehe darstellt. Die Gründe, die zu der Kinderehe geführt haben, sind vielfältig und sind jeweils individuell zu erfassen. Es ist jedoch zu erwähnen, dass auf Grund der neuen gesetzlichen Lage die Lebenssituationen von jungen Mädchen sehr stark beeinflusst werden kann. Eine Aufhebung der Ehe kann in einigen Kulturkreisen große Gefahren für das junge Mädchen mit sich bringen. Aus diesem Grund muss eine intensive Betreuung des jeweils betroffenen Mädchens gegeben sein, um die Auswirkungen der behördlichen und juristischen Handlungen zu begleiten.
Mit einer Aufhebung einer Ehe kann die Ehre der ganzen Familie verletzt werden. Die Aufrechterhaltung der Familienehre ist in streng patriarchalen Familienverhältnissen oberstes Gebot. Die Frau bzw. das junge Mädchen trägt an dieser Stelle die alleinige Verantwortung für die Ehrverletzung und muss diese sühnen. Eine Inobhutnahme muss unter Umständen in diesem Spannungsverhältnis unter besonderem Schutz für das Mädchen durchgeführt werden. In Sachsen-Anhalt ist dies aktuell in keiner stationären Jugendhilfeeinrichtung ausreichend gegeben. Wir unterstützen bei der Vermittlung in passende Schutzeinrichtungen deutschlandweit. Ebenfalls können wir beratend der Behörde sowie der Klientin zur Seite stehen.
An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich betonen, dass Gewalt im Namen der Ehre kein Problem von Religionszugehörigkeit und Glauben darstellt. Es sind streng patriarchale Lebenseinstellungen die diesem Problem zugrunde liegen!
Telefon 0391 99977850
Mobiles Telefon 0170 6809474
Mobiles Telefon 0170 3101367
Mobiles Telefon 0176 16279087
vera@awo-sachsenanhalt.de
Sprechzeiten: montags bis freitags: 08.00 – 16.30 Uhr