Zum AWO Fachkrankenhaus Jerichow zählt der APP – der Ambulante Psychiatrische Pflegedienst. Dieser bietet folgende Leistungen an:
AWO Fachkrankenhaus Jerichow
Ambulanter Psychiatrischer Pflegedienst APP
Johannes-Lange-Straße 20, 39319 Jerichow
Matthias Witt
Fachkrankenpfleger für Psychiatrie und Pflegedienstleiter APP
Telefon 039343 923201, Mobil 01590 4106020
Fax 039343 923205
Email app.fkhj@awo-sachsenanhalt.de
Stellungnahme Gemeinsamer Bundesausschuss GBA für Hausärzte zur Psychiatrischen häuslichen Krankenpflege
Die BAPP Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege hatte in einem Schreiben auf die zunehmend schwierige Facharztsituation in ländlichen Gebieten aufmerksam gemacht und darauf diese Antwort erhalten, die hier als pdf gelesen werden kann.
Kombinierter Behandlungsplan gemäß der GBA Richtlinie
Das Dokument finden sie hier zum Download
Zusammenfassung der Richtlinie zur Verordnung häuslicher psychiatrischer Krankenpflege
Eine Zusammenfassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss finden Sie hier zum downloaden.
Die vollständige Richtlinie ist im Bundesanzeiger online veröffentlicht
Die Psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) gehört zum AWO Fachkrankenhaus Jerichow und ist eine Leistung des Ambulanten Psychiatrischen Pflegedienstes. Er ist ein aufsuchender Pflegedienst für Menschen mit akuten oder chronischen psychischen Erkrankungen und begleitet die fachärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Zudem hilft er Menschen bei einer psychischen Erkrankung oder Lebenskrise, in ihrem häuslichen Umfeld zu bleiben und einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Auch nach einer stationären Behandlung kann die pHKP hilfreich sein, um sich Zuhause zu stabilisieren.
Das Versorgungsgebiet umfasst:
Dabei gelten jedoch keine starren Versorgungsgrenzen.
Es wird zunächst ein Informationsgespräch geführt und eine erste Einschätzung des Behandlungsbedarfs gemacht.
Nach einem ersten Informationsgespräch mit der pHKP und einer Einschätzung des Behandlungsbedarfs wird an eine Fachärztin oder einen Facharzt zur Klärung der Notwendigkeit einer Verordnung verwiesen. Personen, die bereits eine Verordnung von ihrer Ärztin/ihrem Arzt erhalten haben, können uns direkt kontaktieren.
Das Behandlungsangebot wendet sich an Erwachsene, bei denen ein Klinikaufenthalt nicht erforderlich ist, oder dieser vermieden oder verkürzt werden kann:
Die Kostenübernahme ist eine Regelleistung der Krankenkasse. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich. Es gelten die Zuzahlungsregelungen für häusliche Krankenpflege. Der Krankenkasse ist ein Behandlungsplan vorzulegen. Die pHKP ist gemäß den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzt*innen und Krankenkassen nicht budgetiert.
Seit Ergänzung der häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinien 2005) besteht Anspruch auf psychiatrische häusliche Krankenpflege. Die psychiatrische Krankenpflege ist als Nr. 27a in das Verzeichnis für verordnungsfähige Maßnahmen aufgenommen. Gemäß § 132a Abs. 2 SGB V regelt der Vertrag mit einem psychiatrischen Pflegedienst die Versorgung der Versicherten mit psychiatrischer häuslicher Fachkrankenpflege.
» Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. DGSP
» Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V. BAPP
» Mitgliedschaft in der Regionalgruppe Mitteldeutschland der BAPP
» Deutsche Fachgesellschaft für psychiatrische Pflege DFPP
» Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e. V. BFLK
Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) gehört zum AWO Fachkrankenhaus Jerichow und ist eine Leistung des Ambulanten Psychiatrischen Pflegedienstes. Unsere Mitarbeitenden sind Fachpflegekräfte für Psychiatrie, Sozialpädagog*innen und Heilerziehungspfleger*innen mit langjähriger Berufserfahrung.
Wir können die betreuten Personen Zuhause besuchen oder dort, wo sie sich wohlfühlen. Bei Bedarf kommen wir auch gern zu sämtlichen Terminen mit. Wir begegnen unseren Klient*innen auf Augenhöhe und stellen uns auf die individuellen Bedürfnisse ein. Durch unsere Erfahrung können wir zu verschiedenen Fragen beraten oder andere Hilfen hinzuziehen.
Durch das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) sollen Menschen nach ihren Möglichkeiten und Wünschen am allgemeinen, gesellschaftlichen Leben teilhaben:
Das Versorgungsgebiet umfasst den Landkreis Jerichower Land und den Altlandkreis Havelberg.
Das Behandlungsangebot wendet sich an Erwachsene mit psychischen Problemen – auch infolge von Suchterkrankungen, die in einer Wohnung oder im eigenen Haus leben und dort bleiben möchten, aber aufgrund ihrer Probleme Unterstützung benötigen.
Das Sozialamt bezahlt das Angebot Ambulantes Betreutes Wohnen (ABW). Das APP-Team hilft Ihnen gerne bei der Beantragung.
Die Ambulante Soziotherapie gehört zum AWO Fachkrankenhaus Jerichow und ist eine Leistung des Ambulanten Psychiatrischen Pflegedienstes. Unsere Mitarbeiter*innen sind qualifizierte Fachkrankenpflegekräfte für Psychiatrie und Sozialpädagog*innen mit langjähriger Berufserfahrung.
Die Patient*innen werden zuhause regelmäßig von erfahrenen Sozialpädagog*innen und Fachkrankenpflegekräften für Psychiatrie besucht, mit denen Sorgen und Probleme besprochen werden können. Die Fachkräfte helfen, mit krankheitsbedingten Schwierigkeiten besser umzugehen und sich auf Stärken zu besinnen.
Durch eine Ambulante Soziotherapie sollen Menschen nach ihren Möglichkeiten und Wünschen am allgemeinen, gesellschaftlichen Leben teilhaben:
Das Versorgungsgebiet umfasst den Landkreis Jerichower Land, Altlandkreis Havelberg und angrenzende Gemeinden sowie das Stadtgebiet Magdeburg. Dabei gelten jedoch keine starren Versorgungsgrenzen.
Insgesamt kann die Ambulante Soziotherapie 120 Stunden innerhalb von drei Jahren umfassen. Pro Verordnung sind maximal 30 Stunden möglich. Eine individuelle Einheit dauert bis zu 60 Minuten, eine Gruppeneinheit bis zu 90 Minuten.
Die Ambulante Soziotherapie ist für Menschen gedacht, die eine schwere chronische psychische Erkrankung haben. Dazu gehören z. B. Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, schizoaffektive Störungen und depressive Episoden mit psychotischen Symptomen. Ob die Soziotherapie für einen Menschen geeignet ist, kann der oder die behandelnde Arzt bzw. Ärztin beurteilen und in Abstimmung mit der bzw. dem Betroffenen entscheiden.
Die Soziotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt. Voraussetzung ist die Verordnung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Psychiatrie oder Neurologie. Volljährige Menschen, die nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 10 % pro Kalendertag (mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro).