
Die AWO tritt ein für soziale Gerechtigkeit
Getragen von seinen Grundwerten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sieht der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. seine Aufgabe darin, sich vorbehaltlos für die Verbesserung der Lebenssituation von benachteiligten Gruppen oder besonders schutzbedürftigen Menschen einzusetzen. Wir machen uns stark für gerechte soziale Teilhabechancen und wirken aktiv an der Gestaltung der Lebensbedingungen der Menschen in Sachsen-Anhalt mit.
Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt beschäftigt sich mit aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und politischen Überzeugungen und deren Auswirkungen auf das Miteinander in unserer Gesellschaft. Mit unserem klaren Bekenntnis zur Demokratie und gegen jegliche Art von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung treten wir für eine Gesellschaft in Vielfalt und solidarischem Miteinander ein.
Broschüre zur Armutskonferenz Sachsen-Anhalt 2022
Das Ziel der Armutskonferenz am 10. November 2022 war es, aktuelle Herausforderungen für die Menschen in unserem Land klar zu analysieren und sozialpolitische Handlungserfordernisse herauszuarbeiten. Wo erleben wir Armut und ihre Folgen? Wie unterstützen wir Armutsbetroffene? Wo sehen wir politischen Handlungsbedarf in Bund, Land und Kommunen? Neben den beiden Inputreferaten und der Podiumsdiskussion mit Politiker*innen wollten wir vor allem mit einem breit aufgestellten Themenmarkt „Alles über und gegen Armut“ in einen konstruktiven Dialog treten.
» Hier als pdf downloaden: Die Broschüre zur Armutskonferenz
In Sachsen-Anhalt ist jedes vierte Kind von Armut bedroht – Kindergrundsicherung muss Beitrag zur Armutsvermeidung leisten!

In Deutschland stagnieren die Armutsgefährdungsquoten für Kinder seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau von circa 20 Prozent. In Sachsen-Anhalt sind rund 25 Prozent der unter 18-Jährigen von Armut bedroht, damit befinden wir uns im Bundesvergleich auf dem zweiten Platz. Ein Aufwachsen in Armut bedeutet nicht nur sozialen Ausschluss im Alltag, sondern hat langfristig negative Auswirkungen auf die Bildungs- und Berufsbiografien der betroffenen Kinder. Damit Familien in die Lage versetzt werden, allen Kindern und Jugendlichen die materiellen Voraussetzungen soziokultureller Teilhabe, Anerkennung und Zukunftschancen zu bieten und damit jedes Kind in Wohlergehen aufwachsen kann, bedarf es einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Dafür setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit 2009 als Gründungsmitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung ein.
Gemeinsam mit dem Bündnis hat die AWO drei zentrale Erwartungen an eine echte Kindergrundsicherung formuliert:
- eine echte Kindergrundsicherung muss armutsvermeidend sein
- eine echte Kindergrundsicherung muss sozial gerecht ausgestaltet sein
- eine echte Kindergrundsicherung muss eine Leistung für alle Kinder sein, die in Deutschland leben oder deren Eltern hier arbeiten
AWO Bewertung zum Entwurf des Eckpunktepapiers zur Kindergrundsicherung
Mit Datum vom 18.01.2023 kursiert ein erster Entwurf mit nicht zwischen den Ressorts abgestimmten Eckpunkten zur Kindergrundsicherung aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der AWO Bundesverband hat dazu eine erste Bewertung abgegeben. Begrüßenswert ist unter anderem die Berücksichtigung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aus dem Eckpunktepapier lassen sich allerdings Schlechterstellungen von Alleinerziehenden im unteren Einkommensbereich im Vergleich zum Status Quo nicht ausschließen, die Schnittstelle zum Wohngeld muss unbedingt geklärt, ebenso der Einbezug der steuerlichen Kinderfreibeträge in die Kindergrundsicherung sowie die Höhe des Maximalbetrags und Neuermittlung des Existenzminimums. Die ausführliche AWO Bewertung zum Entwurf des Eckpunktepapiers kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
Hier ist außerdem der aktuelle Vorschlag des Bündnisses Kindergrundsicherung: » als pdf downloaden: Vorschlag des Bündnisses gegen Kinderarmut
Politik trifft Praxis: Pflege in der Schieflage – Jetzt handeln und Weichen stellen!

Die AWO in Sachsen-Anhalt startete im Oktober 2022 eine Info-Offensive zur Situation in der Pflege und lud politische Entscheidungsträger*innen in Pflegeeinrichtungen vor Ort ein (» mehr dazu). Es wird aufgezeigt, welche Auswirkungen die Krisen auf die Pflege haben und welchen Systemwechsel in der Finanzierung es braucht, damit die drastische finanzielle Überforderung Pflegebedürftiger endlich beendet wird. Die Inflation und die aktuelle Energiekrise bringen steigende Energie- und Lebenshaltungskosten für die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste mit sich. Diese schlagen sich in erhöhten Eigenanteilen für die ohnehin schon finanziell hochbelasteten hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nieder. Damit ist erneut ein steigender Anstieg der Sozialhilfe-Inanspruchnahme verbunden.
Downloads: Hintergrundinfos Pflege
- Wie setzen sich die Kosten eines Pflegeheimplatzes zusammen – wer bezahlt was? – Hintergrundinfos Teil 1
- Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen entlasten: Wie muss eine nachhaltige Finanzierung und eine gerechtere Verteilung der Kosten in der Pflege aussehen? – Hintergrundinfos Teil 2
- Auswirkungen der Krisen auf die Kosten der Pflege: Corona, Preissteigerungen, Inflation, Folgen des Klimawandels – Hintergrundinfos Teil 3
- Raus aus dem Krisenmodus: Jetzt die grundsätzlichen Weichen für die Pflege stellen! – Hintergrundinfos Teil 4
Wohngeld Plus ab 01.01.2023
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll einkommensschwachen Haushalten helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss beantragen, wenn der Wohnraum von ihnen selbst genutzt wird.
Auch Menschen in Pflegeinrichtungen können Wohngeld beantragen.
Durch das "Wohngeld Plus" – Gesetz werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes angehoben und mehr Haushalte, deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren, werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Wohngeld für Mieterinnen oder Mieter
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind. Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld als Mietzuschuss – wer ist wohngeldberechtigt?
Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss sind Personen mit geringem Einkommen,
• die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
• Untermieterin oder Untermieter,
• mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber
o eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
o einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
o eines dinglichen Wohnungsrechts,
• Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen,
• Bewohnerin oder Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetztes (Wohn- und Teilhabegesetzes Sachsen-Anhalt) sind und diesen Wohnraum nicht nur vorübergehend selbst nutzen. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 WoGG)
Wer ist nicht wohngeldberechtigt?
Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten. Dazu zählen z.B. das Bürgergeld, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter etc. Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.
Bedürftige haben grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Sozialhilfe und Wohngeld und können die für sie günstigere Leistungsform wählen (Entscheidung des Bundessozialgerichtes 2021). Es kann daher geprüft werden, welcher Leistungsanspruch im Einzelfall günstiger ist.
Miete
Für die Berechnung des Wohngeldes wird bei Mieterinnen und Mietern die Bruttokaltmiete (Miete inklusive Nebenkosten, jedoch OHNE Heizkosten, Warmwasserkosten und Haushaltsenergie) berücksichtigt. Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 WoGG wird für Heimbewohnerinnen oder -bewohner eine erhöhte Miete (Höchstbetrag zzgl. Klimakomponente) berücksichtigt. (Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu Grunde zu legen. Die Höchstbeträge ergeben sich aus Anlage 1 zum WoGG.)
Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich nach dem Mietenniveau und wird vom statistischen Bundesamt erhoben.
Wo und wie kann Wohngeld beantragt werden?
Der Antrag muss schriftlich mit den notwendigen Nachweisen bei den Wohngeldbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte sowie bei Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern eingereicht werden. Haushalte, die bereits wohngeldberechtigt sind, bekommen das verbesserte Wohngeld im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich. Zudem wird neu geregelt, dass eine Änderung des Wohngeldes im Bezugszeitraum bereits dann möglich sein soll, wenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 10 Prozent erhöht.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Für die Antragstellung bei der Wohngeldbehörde müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
-
- der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer) (Formblatt),
- Zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld,
- Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums),
- Mietvertrag, Mietquittung oder Mietänderungsschreiben (bei Erstantrag oder Änderungen) -> Bestätigungsschreiben der Heimverwaltung / Heimleitung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- aktueller Rentenbescheid einschließlich Zusatzrenten
- ggf. Bescheid anderer Sozialleistungsträger (z.B. Sozialamt)
Je nach familiärer und finanzieller Situation können weitere Unterlagen für den Wohngeldantrag erforderlich sein, wie z.B.:
-
- Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
- Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
- Kontoauszüge
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Weiterführende Links:
Informationen und Wohngeldanträge für Sachsen-Anhalt
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/wohngeld/#c287474
Informationen des Bundes zur Reform
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018
Wohngeldrechner
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner
Sozialpolitische Nachrichten von der AWO in Sachsen-Anhalt
Offener Brief an Sachsen-Anhalts Bildungsministerin: Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt dauerhaft sicherstellen
In einem Offenen Brief fordern die AWO Sachsen-Anhalt, das Landesjugendwerk in Sachsen-Anhalt, der Landeseltern- und der Landesschülerrat das Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt auf, die Schulsozialarbeit dauerhaft zu sichern und den Einstieg in ein eigenes Landesprogramm gezielt voran zu treiben.
Beratung und Angebote der AWO für ein soziales Miteinander
Kita-Kosten transparent und knackig dargestellt
Egal, ob kommunaler oder freigemeinnütziger Träger – das Verfahren ist für alle gleich. In diesem Video wird der Sache ganz genau auf den Grund gegangen und erklärt, wie die Kosten zustande kommen und wer sie bezahlt.
Weitere Infos dazu es auf dem Web-Auftritt des AWO Kreisverbandes Harz e.V.
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