Ein Kind hält ein sozialpolitisches Banner in die Höhe

Die AWO tritt ein für soziale Gerechtigkeit

Getragen von seinen Grundwerten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sieht der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. seine Aufgabe darin, sich vorbehaltlos für die Verbesserung der Lebenssituation von benachteiligten Gruppen oder besonders schutzbedürftigen Menschen einzusetzen. Wir machen uns stark für gerechte soziale Teilhabechancen und wirken aktiv an der Gestaltung der Lebensbedingungen der Menschen in Sachsen-Anhalt mit.

Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt beschäftigt sich mit aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und politischen Überzeugungen und deren Auswirkungen auf das Miteinander in unserer Gesellschaft. Mit unserem klaren Bekenntnis zur Demokratie und gegen jegliche Art von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung treten wir für eine Gesellschaft in Vielfalt und solidarischem Miteinander ein.

#GemeinsamGegenArmut

Webauftritt der Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt

Die AWO Sachsen-Anhalt hat sich an der Gründung der „Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt" beteiligt, die am 15. November 2023 in Burg unter reger Beteiligung von Vertreter*innen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt, von Gewerkschaften, Vereinen, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen statt fand.

> Zur Webseite der Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt

Wohngeld Plus ab 01.01.2023

Auch Menschen in Pflegeeinrichtungen können Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll einkommensschwachen Haushalten helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss beantragen, wenn der Wohnraum von ihnen selbst genutzt wird.

Auch Menschen in Pflegeinrichtungen können Wohngeld beantragen.

Durch das "Wohngeld Plus" – Gesetz werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes angehoben und mehr Haushalte, deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren, werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Wohngeld für Mieterinnen oder Mieter

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind. Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Wohngeld als Mietzuschuss – wer ist wohngeldberechtigt?

Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss sind Personen mit geringem Einkommen,

die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,

• Untermieterin oder Untermieter,

• mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber

o eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,

o einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,

o eines dinglichen Wohnungsrechts,

• Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen,

Bewohnerin oder Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetztes (Wohn- und Teilhabegesetzes Sachsen-Anhalt) sind und diesen Wohnraum nicht nur vorübergehend selbst nutzen. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 WoGG)

Wer ist nicht wohngeldberechtigt?

Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten. Dazu zählen z.B. das Bürgergeld, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter etc. Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Bedürftige haben grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Sozialhilfe und Wohngeld und können die für sie günstigere Leistungsform wählen (Entscheidung des Bundessozialgerichtes 2021). Es kann daher geprüft werden, welcher Leistungsanspruch im Einzelfall günstiger ist.

Miete

Für die Berechnung des Wohngeldes wird bei Mieterinnen und Mietern die Bruttokaltmiete (Miete inklusive Nebenkosten, jedoch OHNE Heizkosten, Warmwasserkosten und Haushaltsenergie) berücksichtigt. Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 WoGG wird für Heimbewohnerinnen oder -bewohner eine erhöhte Miete (Höchstbetrag zzgl. Klimakomponente) berücksichtigt. (Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu Grunde zu legen. Die Höchstbeträge ergeben sich aus Anlage 1 zum WoGG.)
Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich nach dem Mietenniveau und wird vom statistischen Bundesamt erhoben.

Wo und wie kann Wohngeld beantragt werden?

Der Antrag muss schriftlich mit den notwendigen Nachweisen bei den Wohngeldbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte sowie bei Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern eingereicht werden. Haushalte, die bereits wohngeldberechtigt sind, bekommen das verbesserte Wohngeld im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich. Zudem wird neu geregelt, dass eine Änderung des Wohngeldes im Bezugszeitraum bereits dann möglich sein soll, wenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 10 Prozent erhöht.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

Für die Antragstellung bei der Wohngeldbehörde müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer) (Formblatt),
    • Zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld,
    • Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums),
    • Mietvertrag, Mietquittung oder Mietänderungsschreiben (bei Erstantrag oder Änderungen) -> Bestätigungsschreiben der Heimverwaltung / Heimleitung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung
    • aktueller Rentenbescheid einschließlich Zusatzrenten
    • ggf. Bescheid anderer Sozialleistungsträger (z.B. Sozialamt)

Je nach familiärer und finanzieller Situation können weitere Unterlagen für den Wohngeldantrag erforderlich sein, wie z.B.:

    • Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
    • Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
    • Kontoauszüge

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Weiterführende Links:

Informationen und Wohngeldanträge für Sachsen-Anhalt
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/wohngeld/#c287474

Informationen des Bundes zur Reform
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018

Mietstufen
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/mietstufen-2023.html

Wohngeldrechner
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner

Sozialpolitische Nachrichten von der AWO in Sachsen-Anhalt

Der AWO Bundesverband verabschiedet Resolution zu Ergebnissen der „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Die AWO Sachsen-Anhalt hat sich an der Gründung der „Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt" beteiligt, die am 15. November in Burg unter reger Beteiligung von Vertreter*innen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt, von Gewerkschaften, Vereinen, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen statt fand.

Aus Protest gegen geplante Sozialkürzungen des Bundes gingen am Mittwochabend in zahlreichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sowie auf dem Platz der Republik in Berlin für kurze Zeit die Lichter aus. Auch die AWO Sachsen-Anhalt schloss sich der Protestaktion an.

Viele soziale Angebote drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt, reduziert oder sogar ganz eingestellt werden.

In Sachsen-Anhalt steht die Gründung einer verbändeübergreifenden Landesarmutskonferenz kurz bevor: Unter dem Motto #GemeinsamGegenArmut wird am 15. November in Burg das zivilgesellschaftliche Bündnis als dauerhaftes Netzwerk ins Leben gerufen.

Die am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Kindergrundsicherung bedeutet für viele Familien nicht mehr als eine Verwaltungsreform. Die AWO in Sachsen-Anhalt hält eine Neuberechnung des Existenzminimums für zwingend erforderlich.

Neue Räume! - so lautet das Motto der Interkulturellen Woche 2023, die in diesem Jahr vom 24. September bis 1. Oktober 2023 stattfindet. Das Motto bietet die Chance, einen Einblick in die verschiedenen Kulturen zu erhalten und die Vielfalt im Jerichower Land zu feiern.

Kampagnenstart: „Die Letzte macht das Licht aus. Stoppt den Sparhaushalt!“

Mit 2,4 Milliarden Euro, auf die sich die Bundesregierung geeinigt hat, wird die Kindergrundsicherung zu einer reinen Verwaltungsreform verkümmern. Tatsächliche und dringend benötigte Verbesserungen der Leistungen werden die Kinder in den nächsten Jahren nicht spüren. Als AWO werden wir uns weiter für eine echte und armutsfeste Kindergrundsicherung stark machen.

Bei ihrer bundesweiten Sommertour durch die AWO-Einrichtungen hat die Vorsitzende des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, Kathrin Sonnenholzner, in dieser Woche Halle an der Saale besucht.

51 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordern gemeinsam: Haltung zeigen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien, die Armut erfahren.

Die AWO fordert auf, zu einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik in der EU zurückzukehren.

Steigendes Überschuldungsrisiko durch Inflation: Bei der Diskussion über Inflation und ihre Folgen müssen die Menschen im Mittelpunkt stehen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation besonders stark betroffen sind!

Zum Jahrestag des Grundgesetztes möchte der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt auf die bundesweite Kampagne und Aktionswoche zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes hinweisen.

Für die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient.

Broschüre zur Armutskonferenz Sachsen-Anhalt 2022

Das Ziel der Armutskonferenz am 10. November 2022 war es, aktuelle Herausforderungen für die Menschen in unserem Land klar zu analysieren und sozialpolitische Handlungserfordernisse herauszuarbeiten. Wo erleben wir Armut und ihre Folgen? Wie unterstützen wir Armutsbetroffene? Wo sehen wir politischen Handlungsbedarf in Bund, Land und Kommunen? Neben den beiden Inputreferaten und der Podiumsdiskussion mit Politiker*innen wollten wir vor allem mit einem breit aufgestellten Themenmarkt „Alles über und gegen Armut“ in einen konstruktiven Dialog treten.


» Hier als pdf downloaden: Die Broschüre zur Armutskonferenz

Broschüre zur Armutskonferenz Sachsen-Anhalt 2022
CHANCENARM. CHANCENREICH. WEGE AUS ARMUTSPFADEN - Positionierung der AWO in Sachsen-Anhalt zur Kinder-, Jugend- und Familienarmut

In Sachsen-Anhalt ist jedes vierte Kind von Armut bedroht – Kindergrundsicherung muss Beitrag zur Armutsvermeidung leisten!

In Deutschland stagnieren die Armutsgefährdungsquoten für Kinder seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau von circa 20 Prozent. In Sachsen-Anhalt sind rund 25 Prozent der unter 18-Jährigen von Armut bedroht, damit befinden wir uns im Bundesvergleich auf dem zweiten Platz. Ein Aufwachsen in Armut bedeutet nicht nur sozialen Ausschluss im Alltag, sondern hat langfristig negative Auswirkungen auf die Bildungs- und Berufsbiografien der betroffenen Kinder. Damit Familien in die Lage versetzt werden, allen Kindern und Jugendlichen die materiellen Voraussetzungen soziokultureller Teilhabe, Anerkennung und Zukunftschancen zu bieten und damit jedes Kind in Wohlergehen aufwachsen kann, bedarf es einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Dafür setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit 2009 als Gründungsmitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung ein.

Gemeinsam mit dem Bündnis hat die AWO drei zentrale Erwartungen an eine echte Kindergrundsicherung formuliert:

  • eine echte Kindergrundsicherung muss armutsvermeidend sein
  • eine echte Kindergrundsicherung muss sozial gerecht ausgestaltet sein
  • eine echte Kindergrundsicherung muss eine Leistung für alle Kinder sein, die in Deutschland leben oder deren Eltern hier arbeiten

AWO Bewertung zum Entwurf des Eckpunktepapiers zur Kindergrundsicherung

Mit Datum vom 18.01.2023 kursiert ein erster Entwurf mit nicht zwischen den Ressorts abgestimmten Eckpunkten zur Kindergrundsicherung aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der AWO Bundesverband hat dazu eine erste Bewertung abgegeben. Begrüßenswert ist unter anderem die Berücksichtigung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aus dem Eckpunktepapier lassen sich allerdings Schlechterstellungen von Alleinerziehenden im unteren Einkommensbereich im Vergleich zum Status Quo nicht ausschließen, die Schnittstelle zum Wohngeld muss unbedingt geklärt, ebenso der Einbezug der steuerlichen Kinderfreibeträge in die Kindergrundsicherung sowie die Höhe des Maximalbetrags und Neuermittlung des Existenzminimums. Die ausführliche AWO Bewertung zum Entwurf des Eckpunktepapiers kann unter diesem Link heruntergeladen werden. 

Hier ist außerdem der aktuelle Vorschlag des Bündnisses Kindergrundsicherung: » als pdf downloaden: Vorschlag des Bündnisses gegen Kinderarmut

Beratung und Angebote der AWO für ein soziales Miteinander

Schau hin. Pack an! Für soziale Gerechtigkeit. Eine Kampagne der AWO in Sachsen-Anhalt

Schau hin. Pack an!

ist eine Kampagne für soziale Gerechtigkeit in Sachsen-Anhalt
#schauhinpackan

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Menschen handeln gemeinsam bei der AWO Kampagne Mitmachen

Ehrenamtlich engagieren

Sie wollen sich ehrenamtlich betätigen? Unsere Engagementdatenbank hält eine Menge Mitmach-Möglichkeiten bereit.

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Menschen handeln gemeinsam bei der AWO für eine gelingende Migration

Demokratie und Toleranz

Förderung von Demokratie und Teilhabe – Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements

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Kita-Kosten transparent und knackig dargestellt

Egal, ob kommunaler oder freigemeinnütziger Träger – das Verfahren ist für alle gleich. In diesem Video wird der  Sache ganz genau auf den Grund gegangen und erklärt, wie die Kosten zustande kommen und wer sie bezahlt.

Weitere Infos dazu es auf dem Web-Auftritt des AWO Kreisverbandes Harz e.V.

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