Berufliche Rehabilitation
Zielgruppe der beruflichen Rehabilitation
Aufgenommen werden erwachsene psychisch kranke oder behinderte Menschen, deren stationäre oder ambulante medizinische Behandlung sowie ggf. medizinische Rehabilitation erfolgreich abgeschlossen wurde, die aber noch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.
Das Angebot einer beruflichen Rehabilitation richtet sich an Menschen,
- die in ihrer Schul- oder Berufsausbildung gescheitert sind,
- einen erlernten Beruf aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausüben können oder
- deren berufliche Kenntnisse und allgemeine Arbeitsbelastbarkeit aktuell nicht den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen.
Die berufliche Rehabilitation steht Menschen mit unterschiedlichsten psychischen Diagnosen offen, sofern die Beeinträchtigung durch die Erkrankung den Bedarf rechtfertigt. Auch Personen mit einer Doppeldiagnose von psychiatrischer Störung und Suchterkrankung können aufgenommen werden, sofern Abstinenz vom Suchtmittel und eine ausreichende psychische Stabilität für die Maßnahme gegeben sind.
Nicht geeignet ist dieses Angebot für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Inhalte der beruflichen Rehabilitation
Alle Anstrengungen in der beruflichen Rehabilitation sind darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden herzustellen bzw. wieder herzustellen und zu verbessern.
Das Leistungsangebot der beruflichen Rehabilitation umfasst vor allem:
- Erprobung und Training der Grundarbeitsfähigkeiten
- Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung
- Qualifizierung: Vermittlung von Basiswissen und berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten
- Belastungstraining durch allmähliche, individuell angepasste Steigerung der Leistungsanforderungen
- Arbeitserprobung und –training in eigenen Praxisbereichen und in Betrieben der Region
- Ergänzende/entlastende Sport- und Kreativangebote
- Ergotherapie
- Bewerbungstraining und Unterstützung bei der Jobsuche
- Integrationsbegleitung
- Psychologische und (sozial-)pädagogische Einzelberatung
- Psychosoziale Gruppentrainings, z. B. Training sozialer/kommunikativer Fähigkeiten, kognitives Training etc.
- Indikative Gruppen, z. B. Depressionsgruppe, Angstgruppe, Skillstraining
In Abstimmung mit dem Leistungsträger erstellt das Betreuerteam mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden einen individuellen Rehabilitationsplan, in dem Ziele festgelegt und Trainingsangebote ausgewählt werden. Dieser Plan wird im Verlauf regelmäßig überprüft und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst.
Zugangsvoraussetzungen und Dauer einer beruflichen Rehabilitation
Ein Vorgespräch in der AWO RPK ermöglicht die Klärung des Hilfebedarfs und die Eignung des Angebotes für den individuellen Einzelfall. Danach muss die Zuständigkeit eines Leistungsträgers geklärt werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Erscheint eine berufliche Rehabilitation angezeigt und Erfolg versprechend, formuliert die RPK eine Empfehlung an den Leistungsträger.
In jedem Fall muss die Rehabilitandin bzw. der Rehabilitand beim Leistungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wichtige Grundlage der Prüfung eines Rehabilitationsantrages sind auch medizinische und psychologische Gutachten, die in der Regel von den entsprechenden Fachdiensten der Leistungsträger erstellt bzw. von Vorbehandlern eingeholt werden.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der medizinischen Rehabilitation in der AWO RPK werden bei Bedarf die Anträge für einen möglichst nahtlosen Übergang in die berufliche Rehabilitation gemeinsam gestellt.
Die Dauer der beruflichen Rehabilitation ist abhängig vom Schweregrad der Beeinträchtigung und beträgt 9 bis maximal 18 Monate.
Es handelt sich um ein ganztägig ambulantes Angebot: die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden besuchen die Einrichtung montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 15:00 Uhr, während betrieblicher Praktika wird auch ein regulärer achtstündiger Arbeitstag erprobt.
Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation
Das Sozialgesetzbuch IX beschreibt den Rechtsanspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe für Menschen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn die Behinderung in einer psychischen Erkrankung begründet liegt.
Als Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation kommen je nach individueller Situation in Frage:
- Agentur für Arbeit
- Die Deutsche Rentenversicherung DRV: DRV Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV Knappschaft-Bahn-See
- Unfallversicherungen
- Träger der Grundsicherung nach SGB II
- Unfallversicherungen
- Kriegsopferfürsorge, z. B. bei psychischer Erkrankung infolge einer erlittenen Straftat
Eignungsabklärung für psychisch kranke Menschen
Diese Maßnahme dient der Feststellung der aktuellen Belastbarkeit, des individuellen Fähigkeits- und Interessenprofils sowie des Entwicklungspotenzials, um eine berufliche Weichenstellung zu ermöglichen. Die Eignungsabklärung richtet sich also in besonderer Weise an Menschen, die sich beruflich neu orientieren müssen.
Sie umfasst einen Zeitraum von 60 Arbeitstagen und ist ein ganztägig ambulantes Angebot: die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden besuchen die Einrichtung montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Ob die Eignungsabklärung für psychisch kranke Menschen als gezielte Einzelmaßnahme oder ergänzende Förderung nach einer medizinischen Rehabilitation bzw. ggf. vor einer längerfristigen beruflichen Rehabilitation erfolgt, hängt vom Bedarf des Einzelnen ab. Die AWO RPK gibt nach einem persönlichen Vorgespräch eine entsprechende Empfehlung an die Interessenten und die Leistungsträger.
Die genauen Maßnahmetermine finden Sie bei den gewünschten Standorten: Halle, Magdeburg, Leipzig oder Erfurt.
Auch für die Eignungsabklärung bieten wir die Möglichkeit einer Wohnunterbringung, wenn nur so die Erreichbarkeit gewährleistet ist.