Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2026: Pfändungsschutz sichern, Armut bekämpfen, Schuldnerberatung stärken

, Magdeburg

Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 macht die AWO Sachsen-Anhalt auf die Bedeutung eines wirksamen Pfändungsschutzes und einer starken Schuldnerberatung für Menschen in finanziellen Notlagen aufmerksam.

Kontopfändungen haben große Auswirkungen. In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Für viele Menschen bedeutet das: Das Konto ist plötzlich blockiert, Miete, Energie oder Lebensmittel können nicht mehr bezahlt werden.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert das Existenzminimum, indem es einen monatlichen Freibetrag von aktuell 1.560 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern schützt. Anspruch darauf hat jede Person mit einem Girokonto.

In der Praxis funktioniert dieser Schutz jedoch oft nicht zuverlässig. Besonders in Sachsen-Anhalt, wo die Armutsquote seit Jahren über dem Bundesdurchschnitt liegt und viele Menschen kaum Rücklagen haben, können Verzögerungen schnell zu existenziellen Notlagen führen.

Probleme beim P-Konto nehmen zu
Trotz klarer Rechtslage berichten Schuldnerberatungsstellen zunehmend von Schwierigkeiten bei der Einrichtung und Umsetzung des P-Kontos. Ratsuchende erleben:

  • verspätete oder verweigerte Umwandlungen in ein P-Konto
  • zusätzliche Bedingungen wie Rückzahlungszwänge bei geduldeten Überziehungen
  • fehlende Informationen über notwendige Schritte
  • komplizierte Verfahren bei Gerichten oder Vollstreckungsbehörden

„Wie komme ich an mein Geld?“ – diese Frage hören Berater*innen täglich. In akuten finanziellen Notlagen ist schnelle Hilfe entscheidend. Betroffene sollten sich umgehend an ihre Hausbank wenden, um ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln – dies erfolgt innerhalb von drei Werktagen. Reicht der Grundfreibetrag von 1.560 Euro zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten nicht aus, kann er mit einer Bescheinigung der Schuldnerberatung (zum Beispiel mit Nachweisen wie Kindergeldbescheid oder Eheurkunde) erhöht werden. Sobald das P-Konto eingerichtet und die Bescheinigung vorliegt, ist wieder Zugriff auf das Guthaben bis zur geschützten Höhe möglich.

Die AWO Sachsen-Anhalt unterstützt die bundesweiten Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV):

1. Staatlichen Schutz des P-Kontos wirksam gewährleisten
Der Gesetzgeber muss klare Standards für Banken schaffen, Verstöße sanktionieren und die Rechtslage präzisieren – insbesondere beim Schutz von Sozialleistungen wie Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder Pflegegeld. Zuständigkeitsstreitigkeiten dürfen nicht dazu führen, dass Betroffene wochenlang ohne Existenzminimum dastehen.

2. Zugang zum Basiskonto sichern
Das Basiskonto ist ein elementarer Bestandteil der Existenzsicherung. Banken müssen es aktiv anbieten, Verfahren müssen transparent sein, und Verstöße konsequent geahndet werden.

3. Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen
Die Beratungsstellen arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Für eine verlässliche Unterstützung braucht es eine solide Finanzierung, tarifgerechte Personalausstattung, Fortbildungen und Supervision.

4. Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung
Jeder Mensch in finanzieller Not muss unabhängig vom Einkommen Zugang zu kostenloser Schuldner- und Insolvenzberatung haben. Nur so kann ein flächendeckendes Hilfesystem aufgebaut und gesichert werden.

„Schuldenprobleme kennen keine Schubladen. Von Empfänger*innen von Sozialleistungen bis zum arbeitenden Klient*innen – jede Situation ist individuell. Deshalb ist es entscheidend, den Freibetrag genau zu prüfen. Kontopfändungen treffen viele Menschen plötzlich und ein P-Konto gibt in solchen Momenten finanzielle Sicherheit“, so Anna-Maria Fischer, Beraterin der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des AWO Kreisverband Harz.

Armut in Sachsen-Anhalt verschärft die Lage
Sachsen-Anhalt gehört seit Jahren zu den Bundesländern mit der höchsten Armutsquote (fast ein Viertel). Viele Menschen leben dauerhaft am oder unter dem Existenzminimum. Schon kleine finanzielle Schocks – eine Nachzahlung, eine Krankheit, ein Jobverlust – können zu Überschuldung führen. Wenn dann auch noch der Zugang zum P-Konto oder Basiskonto erschwert wird, geraten Betroffene in eine Spirale aus Zahlungsunfähigkeit, Mahnungen und sozialer Ausgrenzung. Die AWO Sachsen-Anhalt fordert deshalb: Pfändungsschutz muss funktionieren – sofort, verlässlich und barrierefrei.

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