Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Der Referentenentwurf setzt darauf mit Sparmaßnahmen eine Lücke von 15 Milliarden Euro zu schließen. Auch, um bei steigenden Ausgaben der Krankenkassen gleichzeitig steigende Krankenkassenbeiträge zu vermeiden.
Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen wie Ehepartner und Kinder soll eine Ausnahme sein und nur noch für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Rentner*innen gelten.
Zuzahlungen für Medikamente sowie Leistungen wie Krankenhausaufenthalte sollen steigen. Für verschreibungspflichtige Medikamente könnte die Zuzahlung auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Bisher liegt sie bei 5 und 10 Euro.
Der vorliegende Gesetzentwurf stößt bei der AWO in Sachsen-Anhalt auf Kritik. Es wird damit nicht reformiert, sondern umverteilt. Hier wird nicht repariert, sondern kassiert: Beschäftigte und Versicherte sollen ein System in Schieflage retten – auf dem Rücken jener, die finanziell kaum Spielraum haben.
Wer Zuzahlungen pauschal erhöht, nimmt soziale Spaltung in Kauf und riskiert, dass Menschen aus finanziellen Gründen auf notwendige Behandlungen verzichten. Die Schwächsten zahlen den höchsten Preis – mit ihrer Gesundheit. Wenn Prävention am Geldbeutel scheitert, dann wird Krankheit zur Kostenfalle – für die armutsbetroffenen Familien und für die Krankenkassen. Gerade in Sachsen-Anhalt. Mehr als jeder fünfte Mensch (21,5 Prozent) in Sachsen-Anhalt gilt aktuell als armutsgefährdet.
Die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung ist ein sozialpolitischer Rückschritt: Familien zahlen den Preis – und unbezahlte Care-Arbeit, meist von Frauen geleistet, wird weiter entwertet. Obwohl Frauen bereits benachteiligt sind. Der unbereinigte Gender Pay Gap lag in Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 bei 4 Prozent.
Wer das Hautkrebsscreening bei der Erstattung der Krankenkassen aussetzt, verschärft gesundheitliche Ungleichheit – besonders zulasten einkommensschwacher Familien. Gesundheitsvorsorge darf kein Luxus sein.
Eine Senkung des Festzuschusses beim Zahnersatz trifft nicht alle gleich, sondern vor allem diejenigen, für die jeder Euro zählt. Das ist Sozialabbau mit Ansage.
Die AWO in Sachsen-Anhalt schließt sich der Kritik von ver.di an den Plänen der Bundesregierung zur Gesundheitsreform an und unterstützt den Protest.
Beim aktuellen Stand der Kürzungspläne werden Krankenhäuser - und damit auch deren Beschäftigte - und die Versicherten überproportional belastet. „Wenn diese Reform der Finanzierung der GKV eine breite Akzeptanz finden soll, muss sie deutlich ausgewogener gestaltet werden“, sagt der Vorsitzende des Vorstandes des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt Hendrik Hahndorf. Weiter: „Schon gar nicht kann sich der Bund als Gesetzgeber aus der Verantwortung herausnehmen, indem er sich weigert, die Kosten der Grundleistungsempfänger*innen in angemessener Höhe zu übernehmen.“
Auch die AWO in Sachsen-Anhalt übt deutliche Kritik an dem Plan der Bundesregierung, die Bürger über eine Zahlung von bis zu 1000 Euro durch die Arbeitgeber zu entlasten. Durch den enormen Spardruck, den Krankenkassen, Pflegekassen, aber auch andere öffentliche Kostenträger auf die Einrichtungen der AWO weitergeben, bleibt den Einrichtungen der AWO kaum finanzieller Spielraum für eine zusätzliche Zahlung, zumal die Tarifverhandlungen für 2027 abgeschlossen sind. Absolut unverständlich ist, wieso bei der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung Gehaltszahlungen zum jetzigen Zeitpunkt an GKV und Pflegeversicherung vorbei gehen können. „Wenn 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte jeweils 1000 Euro sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen, entgehen den gesetzlichen Krankenkassen rund 5 Milliarden Euro Beiträge. Die früheren sozialversicherungsfreien Zahlungen (z. B. Coronaprämie) haben den gesetzlichen Krankenkassen zweistellige Milliardenbeträge an Beiträgen vorenthalten. Das Geld fehlt dem Gesundheitsfonds nun“, rechnet der Geschäftsführer der AWO Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH Thomas Wendler vor.
Stabilität entsteht nicht durch Kürzungen und höhere Zuzahlungen, sondern durch ein Gesundheitssystem, das soziale Gerechtigkeit ernst nimmt. Gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt darf Gesundheit keine Frage des Geldbeutels werden.
Eine Reform, die Armut vertieft, ist keine Reform: Der Gesetzentwurf muss gestoppt und durch armutsfeste Lösungen ersetzt werden, die Gesundheitsversorgung für alle sichern.