Menschenhandel

Menschenhandel ist ein Verbrechen aus strafrechtlicher Sicht und eine Verletzung der Menschenrechte. Das Phänomen ist eng verknüpft mit den sozialen und ökonomischen Bedingungen in den Herkunftsländern und muss im Kontext der weltweiten Feminisierung der Arbeitsmigration gesehen werden.

In der Hoffnung auf eine Veränderung ihrer persönlichen Situation entscheiden sich immer mehr Frauen zur Migration. Weil es dafür kaum legale Wege gibt, wenden sich viele Migrantinnen an Kreise von Vermittlern, Schleppern und „Arbeitgebern“, die ihnen vermeintlich gute Perspektiven offerieren. Sie begeben sich damit in die Gefahr der Ausbeutung, Erpressung, Abhängigkeit und Gewalt.
Im deutschen Recht wird der Tatbestand Menschenhandel in den §§ 232 ff. des StGB geregelt.

Diese Regelungen beziehen sich auf

  • Menschenhandel
  • Zwangsprostitution
  • Zwangsarbeit
  • Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung

Betroffen können deutsche oder Personen nicht-deutscher Herkunft weiblichen oder männlichen Geschlechts sein. Der Straftatbestand kann mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden. Das Strafmaß der jeweiligen Paragraphen wird allerdings außerordentlich selten ausgeschöpft. Der Grund dafür können fehlende Beweise sein. In den meisten Fällen sind die Aussagen der Opfer das wichtigste Beweismittel für das Vorliegen der Straftat und für die Verurteilung der Täter. Die Betroffenen entscheiden sich allerdings selten für eine Aussage gegen die Täter, noch seltener stehen sie in der strafrechtlichen Hauptverhandlung als Zeuginnen zur Verfügung. Wegen Verstoßes gegen das Ausländerrecht (fehlender Aufenthaltsstatus, Fehlen einer Aufenthaltserlaubnis u.Ä.) werden sie primär selbst als Straftäterinnen behandelt. Aus Angst, Scham oder aus einem Gefühl der Ausweglosigkeit aus ihrer Situation schweigen die Frauen.

Die Loverboy-Methode: So wehren sich Opfer dagegen

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Zwangsprostitution, Zuhälterei und Menschenhandel sind schwerwiegende Verbrechen. Besonders heimtückisch ist es, wenn Mädchen und Frauen nach der so genannten Loverboy-Methode erst in emotionale Abhängigkeit getrieben und dann zur Zwangsprostitution gezwungen werden. Oft ist das Vorgehen nicht zu erkennen, weil Liebe „blind“ macht. Wie Opfer sich dagegen schützen und wehren können und wo sie Hilfe finden, zeigt dieses Video. Sag nein!

Das Video wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der Frauenberatungsstelle Düsseldorf erstellt.

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