Wohngruppe für geschlossene und geschützte Unterbringung
Eine besondere Wohn- und Betreuungsform kann der Heimverbund Jerichow denjenigen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zur Verfügung stellen, die auf Grund schwerer Lebensbeeinträchtigungen und Erkrankungsformen oder erheblichen Verhaltensauffälligkeiten eine geschlossene und geschützte Unterbringung nach § 1831 BGB benötigen.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind die Vollendung des 18. Lebensjahres und die vom zuständigen Sozialhilfeträger bewilligte Eingliederungshilfe nach SGB IX Teil 2 sowie der Gerichtsbeschluss nach § 1831 BGB.
Wohnen im Haus 18 Erdgeschoss
Zur Auswahl stehen 13 Wohnplätze in Einzel- und Doppelzimmern. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen können die Zimmer individuell und den Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Zur Wohngruppe gehören ein kombinierter Wohn- und Essbereich mit komplett eingerichteter Küche, die im Ansatz einer „Theaterküche" gestaltet ist, ein Beschäftigungsraum sowie ein geschützter Außenbereich.
In Anlehnung und unter Einhaltung der Beschlussfassung zur Unterbringung, aber auch unter Berücksichtigung der Interessen, Wünsche und Fähigkeiten haben alle Klient*innen die Möglichkeit, Betreuungs-, Förder- und Freizeitangebote inner- und außerhalb der Wohngruppe wahrzunehmen. Die Angebote erstrecken sich auf alle Lebensbereiche, wobei für alle Bewohner ein individueller Förderplan mit dementsprechenden Teilhabezielen erstellt und bewertet wird.

Die Angebote umfassen u.a.
- Tagesstrukturierende Aktivitäten zur Förderung individueller Fähig- und Fertigkeiten
- Förderung im lebenspraktischen Bereich, Förderung von Kulturtechniken
- Hilfe bei der Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung
- Freizeitgestaltung: Sport, Bewegung, Schwimmen, basale Stimulation
- Kreatives Gestalten
- Musik- und Theatergruppe
- Cafeteria und Hauswirtschaft, Holzwerkstatt, Garten, Tierpflege
Zielstellung ist eine Verringerung, möglichst Abbau von Eigengefährdungen und Verhaltensauffälligkeiten, um dadurch eine Reintegration in „offene" Wohnangebote für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen zu ermöglichen.