Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich auf Bundesebene verankert (§ 12 a AsylG). Sie wurde ins Leben gerufen, um Schutzsuchende frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren zu informieren und insbesondere gefährdeten Gruppen, wie Schwangeren, unbegleiteten Minderjährigen, queere Schutzsuchenden oder Geflüchteten mit Behinderung zu rechtssicheren Verfahren zu verhelfen. Neben der effizienteren Gestaltung der Asylverfahren zielt die AVB auch darauf ab, aussichtslose Verfahren, Falschbescheidungen und Klagen zu vermeiden.
2024 wurden bundesweit rund 71.000 Asylsuchende an 224 Standorten beraten. Doch nun plant das Bundesministerium des Innern die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) ab 2027 nicht fortzusetzen – mit dramatischen Folgen für Ratsuchende, Behörden und Gerichte.
Angesichts der anstehenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 appelliert die AWO an den Deutschen Bundestag, die geplante Streichung zurückzunehmen und das Programm zu verstetigen.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Hier können Sie unsere Positionen zur diesjährigen Landtagswahl nachlesen: https://www.awo-sachsenanhalt.de/informationen/aktuelles/details/programm-zur-landtagswahl-2026