Die Stadt Magdeburg diktiert der AWO als Freiem Träger Bedingungen für die AWO-Kita-Kampagne „Schau hin. Pack an.“, in der Speed-Praktika mit Politker*innen geplant sind: Die AWO muss alle Parteien und damit auch die AfD einladen – eine Partei, die sich offen gegen die Existenz des Verbandes ausspricht, durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem einstuft ist und deren Konzepte die Rechte von Kindern gefährden. Andernfalls droht die Stadt Magdeburg mit vertragsrechtlichen Konsequenzen für die Kitas.
„Die Stadt nötigt uns: Unabhängigkeit aufgeben oder unsere Existenz als Träger riskieren. Das ist nicht nur eine verfassungswidrige Verletzung unserer Grundrechte, sondern auch ein Angriff auf die demokratische Souveränität der Zivilgesellschaft“, sagt Hendrik Hahndorf, Vorstandsvorsitzender des AWO Landesverbands Sachsen-Anhalt.
Ein von der AWO beauftragtes verfassungs- und verwaltungsrechtliches Gutachten belegt: Das Vorgehen der Stadt ist unrecht und beschneidet die Grundrechte Freier Träger. Der Fall ist ein Präzedenzfall für die Zivilgesellschaft.
„Wir werden weiter für unsere Eigenständigkeit als Freie Träger und für unsere Meinungsfreiheit kämpfen“ erklärt Steffi Schünemann, AWO Vorständin Verband und Sozialpolitik.