Seit nunmehr zwei Jahren ist die Bezahlkarte für Geflüchtete auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Der AWO Bundesverband zieht gemeinsam mit den Migrationsberatungsstellen eine bedrückende Bilanz zu aktuellen Herausforderungen und Problemlagen mit der Bezahlkarte.
Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch bundesweit ist die Bezahlkarte für viele Betroffene mit Einschränkungen verbunden. Insbesondere bei Einkäufen in kleineren Läden, Überweisungen oder der Nutzung bestimmter Dienstleistungen ergeben sich in der Praxis Herausforderungen im Bezahlvorgang. Auch Kinder und Familien sind von den bestehenden Regelungen betroffen, etwa wenn Beiträge für schulische oder außerschulische Aktivitäten nicht unkompliziert bezahlt werden können.
Die Einführung der Bezahlkarte hat darüber hinaus zu erheblichen zusätzlichen Informations- und Beratungsbedarf geführt, wenn etwa Anträge auf zusätzliches Bargeld gestellt oder die digitale Nutzung eingerichtet wird. Mitarbeitende in den Migrationsfachdiensten unterstützen Betroffene regelmäßig bei der Bewältigung praktischer Hürden.
Als AWO setzen wir uns dafür ein, Menschen den Zugang zu Bildung, Arbeit, Beratung und sozialer Teilhabe zu erleichtern. Maßnahmen, die ein selbstbestimmtes Leben erschweren oder die Stigmatisierung und Ausgrenzung erhöhen, lehnen wir entschieden ab.
Statt restriktiver Instrumente braucht es politische Maßnahmen, die Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment von geflüchteten Menschen stärken. Dazu gehören:
Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete: erschwerte Teilhabe, verfehlte Wirkung (235,6 KiB)