Petition Frauke Brosius-Gersdorf gehört ins Verfassungsgericht
#BrosiusGersdorfBleibt
Die gegen Brosius-Gersdorf gerichtete Hetzkampagne verdeutlicht die Herausforderungen, denen Frauen in Führungspositionen begegnen. Doch ihre angeblich „radikalen“ Positionen sind in Wirklichkeit juristisch fundiert und gesellschaftlich mehrheitsfähig.
Ihre Nominierung für den 2. Senat ist besonders relevant in Zeiten wachsender extremistischer Bedrohungen. Die AWO erkennt die Notwendigkeit von klugen, integren und verfassungstreuen Persönlichkeiten in der Justiz. Frauen wie Brosius-Gersdorf verkörpern die Prinzipien der Gleichstellungspolitik, die die AWO seit jeher fördert.
Die Angriffe auf Brosius-Gersdorf sind nicht nur ein Angriff auf ihre Person, sondern auch auf die Grundwerte unserer Gesellschaft. Die AWO steht entschlossen hinter ihr, um ein starkes Zeichen für eine unabhängige Justiz zu setzen, die Vielfalt und Gleichstellung fördert. Nur so kann unsere Demokratie effektiv gegen extremistische Herausforderungen geschützt und gestärkt werden.
Wir, die AWO in Sachsen-Anhalt, unterstützen deshalb die Petition Frauke Brosius-Gersdorf gehört ins Verfassungsgericht!