Position des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. zu aktuellen Vorwürfen im Zusammenhang mit Einladungen zu Veranstaltungsformaten

Hier können Sie unsere Positionen zur diesjährigen Landtagswahl nachlesen: https://www.awo-sachsenanhalt.de/informationen/aktuelles/details/programm-zur-landtagswahl-2026

Position des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. zu aktuellen Vorwürfen im Zusammenhang mit Einladungen zu Veranstaltungsformaten

Der AWO Landesverband Sachsen‑Anhalt e.V. steht für den Schutz der Menschenwürde, Solidarität und die freiheitlich‑demokratische Grundordnung. Positionen, die im Widerspruch hierzu stehen, sind unvereinbar mit den Grundwerten und dem Satzungsauftrag der AWO. Diese Haltung stützt sich auf das AWO-Verbandsstatut sowie wiederholte Beschlusslagen der AWO-Bundeskonferenz.

Die AWO hat aus ihrer eigenen Geschichte eine besondere Sensibilität gegenüber antidemokratischen und rassistischen Bestrebungen. Diese Verantwortung prägt unsere Entscheidungen und ist Teil unseres Satzungsauftrags.

Im Zuge der Ankündigung unseres neuen fachpolitischen Veranstaltungsformates „Schau hin. Pack an. – Dein Speed‑Praktikum in unserer Einrichtung“ wurde in einem internen Abstimmungsentwurf deutlich, dass wir AfD und BSW nicht dazu einladen werden. Der Entwurf wurde versehentlich extern versendet. Dies war ein organisatorischer Fehler im Prozess – nicht jedoch in der inhaltlichen Positionierung.

Unsere Entscheidungen zu Einladungen und Kontakten treffen wir eigenständig und verantwortungsvoll. Maßgeblich hierfür sind die fachliche Relevanz, bestehende Dialogbeziehungen und die Vereinbarkeit mit unserem satzungsgemäßen Auftrag. Als Wohlfahrtsverband sind wir verpflichtet, Menschenrechte zu schützen und uns gegenüber demokratiefeindlichen Tendenzen klar zu positionieren.

Es gibt keinen rechtlichen oder gemeinnützigkeitsrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch, der uns dazu verpflichten würde, Vertreter*innen aller Parteien zu Veranstaltungen einzuladen. Die Entscheidung richtet sich ausschließlich nach Zweck, fachlicher Relevanz und Vereinbarkeit mit unseren Leitzielen.

Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt ist durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Menschen, die Diskriminierung erleben und insbesondere die von uns betreuten vulnerablen Gruppen müssen die Einrichtungen der AWO als angstfreie sichere Räume erfahren. Unser Leitziel ist die Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Weltanschauung, mit und ohne Behinderung, aller Generationen, jeden Geschlechts und jeder sexuellen Identität. Gemäß unserer Wertehaltung, unseres Satzungsauftrages und unserer Fürsorgepflicht müssen wir uns deshalb schützend vor unsere Klient*innen, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen stellen. Die Einladung von Vertreter*innen einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei, die ganzen Menschengruppen Rechte absprechen, sie diffamieren und offen diskriminieren, ist insofern für uns nicht zumutbar.

Mit Vertreter*innen des nicht im Landtag vertretenen BSW bestehen für den AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. bislang keinerlei fachpolitische oder arbeitsfeldbezogene Verbindungen. Unsere Einladungen orientieren sich an bestehenden und verlässlichen Dialogbeziehungen.

Unser Ziel bleibt es, politische Entscheidungsträger*innen für die Lebenswirklichkeit der Menschen in unseren Einrichtungen zu sensibilisieren und gemeinsam für eine inklusive, offene und demokratische Gesellschaft einzutreten. Unsere an den Grundwerten der AWO orientierten fachlichen Positionen zur diesjährigen Landtagswahl finden Sie hier.

https://www.awo-sachsenanhalt.de/informationen/aktuelles/details/programm-zur-landtagswahl-2026

 

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