Magdalena: Mobile Beratung für Sexarbeiter*innen
Magdalena ist eine mobile Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen in Sachsen-Anhalt. Die Arbeit mit den Klient*innen bei Magdalena erfolgt anonym, kostenfrei, parteilich, niedrigschwellig und akzeptierend. Ziel der Arbeit von Magdalena ist es, Sexarbeiter*innen bei der Entwicklung und Veränderung ihrer Lebensperspektiven zu unterstützen, zu begleiten und Ihnen Handlungsspielräume zu eröffnen, die ihre Lebens - und Arbeitsbedingungen verbessern.
Dazu bietet die Beratungsstelle Sexarbeiter*innen im gesamten Land Sachsen-Anhalt Unterstützung in allen Lebenslagen – insbesondere im Anmeldeverfahren der Tätigkeit als Sexarbeiter*in nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), der beruflichen Umorientierung, dem Ausstieg sowie Fragen zu Sozialleistungen, Aufenthaltsstatus oder bei persönlichen Krisen an. Die Beratungsstelle Magdalena setzt sich für das Recht auf Selbstbestimmung und den Schutz vor sexueller Ausbeutung ein. Schwerpunkt der Tätigkeit der Beratungsstelle Magdalena ist neben den individuellen Hilfen die intensive Vernetzungsarbeit mit anderen Beratungsstellen, Einrichtungen und Ämtern.
Beratungsangebot Magdalena
Wir arbeiten parteilich, anonym und kostenfrei. Wir beraten und begleiten und beraten zu folgenden Themen:
- Anmeldung als Sexarbeiter*in nach Prostituiertenschutzgesetz
- Kranken- und Sozialversicherung
- Gewerbliche Selbstständigkeit
- Berufliche Neuorientierung und Ausstiegshilfe
- Persönliche und soziale Krisen
Unsere Leistungen beinhalten:
- Aufsuchende Beratung am Arbeitsplatz
- Einzelberatung per Telefon, E-Mail oder persönliche Terminvereinbarung
- Begleitung bei Behördengängen
- Psychosoziale Beratung
- Unterstützung von Diskriminierung und Benachteiligung betroffener Sexarbeiter*innen
- Beratung und Information zu sozialrechtlichen Ansprüchen (Krankenversicherung, Kindergeld, Wohngeld)
Wir sprechen folgende Sprachen: Deutsch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch. Für andere Sprachen kann ein*e Sprachmittler*in hinzugezogen werden.
Kontakt Magdalena – Mobile Beratung für Sexarbeiter*innen
Magdalena - Mobile Beratung für Sexarbeiter*innen
Seepark 7, 39116 Magdeburg, Telefon 0391 99977 860
magdalena@awo-sachsenanhalt.de
Team Nord
Zuständig für Stadt Magdeburg, Salzlandkreis, Landkreis Börde, Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Stendal, Landkreis Jerichower Land und den Landkreis Harz
Mobil 0170 3735826, Mobil 0176 16279072
Team Süd
Zuständig für Mansfeld Südharz, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau und Halle (Saale) sowie den Burgenlandkreis
Mobil 0170 3735827, Mobil 0176 16279073
Informationen für Sexarbeiter*innen
Alle sexuellen Dienstleistungen, z.B. Pay-Sex, Domina-Service, Escort, Tandra-Massagen, Sexualbegleitung und erotische Massagen, sind meldepflichtig. Egal ob die Dienstleistungen regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeführt werden, alle Tätigkeiten müssen angemeldet werden. Nur wer beim Ordnungsamt als Sexarbeiter*in gemeldet ist, arbeitet legal. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle unterstützen und begleiten Dich gern beim Anmeldeprozess und beraten in allen weiteren Fragen.
WIR UNTERSTÜTZEN DICH GERN BEIM ANMELDEVERFAHREN!
Rechtliche Vorgaben für Sexarbeiter*innen
- Nach den Gesetzen zur Prostitution musst du deine Tätigkeit bei einem Ordnungsamt anmelden. Erst dann, arbeitest du legal als Sexarbeiter*in.
- Für die Anmeldung als Sexarbeiter*in ist eine kostenlose persönliche Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt erforderlich.
- Dein Einkommen musst du eventuell versteuern. Dazu machst du eine Steuererklärung.
- Krankenversicherung ist Pflicht für Alle.
- Wenn du selbstständig tätig bist, solltest du dich um Kranken-, Unfall, Pflege- und Rentenversicherung kümmern – damit du abgesichert bist, wenn du nicht arbeiten kannst.
Rechtsansprüche für Sexarbeiter*innen
- Du hast das Recht auf deinen Lohn – Kund*innen müssen dir den vereinbarten Lohn zahlen.
- Du hast Anspruch auf Sozialleistungen, wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, falls dein Verdienst über längere Zeit ausbleibt.
- Dir steht eine jährliche kostenlose Gesundheitsberatung zu.
- Du kannst Unkosten für Arbeitsräume, Kleidung, Kondome & Hygieneartikel oder Umschulungen etc. steuerlich absetzen.
- Du hast das Recht eine Dolmetscherin zu den Behörden mitzunehmen.
Rechte gegenüber den Betreiber*innen von Mietwohnungen oder Bordellen
- Betreiber*innen müssen alle Vereinbarungen mit Dir z. B. Arbeitszeiten/ Gehalt schriftlich (z. B. für die Steuererklärung) ausgeben.
- Betreiber*innen dürfen keine Vorgaben bezüglich deines Angebots machen. Sie dürfen Dich also auch nicht zu irgendeiner Handlung zwingen.
- Betreiber*innen müssen auf die Kondompflicht hinweisen (z. B. durch Schilder).
- Betreiber*innen dürfen für die Vermietung von Räumen oder für eine Kundenvermittlung keine unverhältnismäßigen Preise verlangen.
WIR UNTERSTÜTZEN DICH GERN BEI DER DURCHSETZUNG DEINER RECHTE!
Informationen zu Gewerbe und Steuern
Wenn Sexarbeiter*innen vertraglich in die betriebliche Organisation, eines Bordells, eines Studios oder Ähnlichem eingegliedert sind, sind sie Angestellte. Nach Ablauf des Kalenderjahres erhält Du von Deiner Arbeitgeber*in eine Lohnsteuerbescheinigung. Du kannst dann bei Deinem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen. Sofern Du selbständig tätig bist, musst du die steuerlichen Pflichten selbst erfüllen. Dann fallen Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und ggf. auch Gewerbesteuer an. Deine Einnahmen und Ausgaben musst Du für jeden Monat genau aufzuzeichnen und nach einem Jahr eine Steuererklärung abgeben. Diese Aufzeichnungen sowie weitere Belege - wie beispielsweise Rechnungen und Mietverträge – solltest Du 10 Jahre aufbewahren. Weitere Informationen zu deinen Pflichten erhältst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Wir unterstützen Dich gern beim Beratungsprozess.
Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeiten und Lebensmitteln
Menschen, die Unterstützung bei der Lebensmittelversorgung und Übernachtungsplätzen suchen, beraten wir gern und vermitteln zu den geeigneten Möglichkeiten an ihren Aufenthaltsorten.
Informationen zu Kranken- und Sozialversicherung
Alle Personen, die in Deutschland leben, müssen für den Krankheitsfall abgesichert sein und sollen einen Krankenversicherungsschutz haben. In Deutschland gibt es dafür zwei Systeme:
- die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und
- die Private Krankenversicherung (PKV).
Ob die GKV oder die PKV für Dich infrage kommt, hängt zum Beispiel davon ab, ob Du angestellt oder selbstständig tätig bist. Kostenlose Beratung zur Krankenversicherung (mehrsprachig) erhältst du hier: Beratung 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen) oder hier.
WIR UNTERSTÜTZEN DICH GERN BEI ALLEN FRAGEN!
Downloads: Visitenkarten Mobile Beratung Magdalena
- Magdalena Visitenkarte (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Französisch – Français (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Ungarisch – Magyar (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Englisch – English (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Polnisch – Polski (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Rumänisch – Românesc (2,6 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Russisch – русский (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Spanisch – Espagnol (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Thailändisch – ไทย (2,3 MiB)
- Magdalena Visitenkarte Bulgarisch – български (2,3 MiB)
Downloads: Jahresbericht und Rechte für Sexarbeiter*innen
- Jahresbericht 2023 Magdalena – Mobile Beratung für Sexarbeiter*innen (16,9 MiB)
- Rechte für Sexarbeiter*innen – Deutsch (3,7 MiB)
- Rechte für Sexarbeiter*innen Bulgarisch – Българиш (3,7 MiB)
- Rechte für Sexarbeiter*innen Englisch – English (3,7 MiB)
- Rechte für Sexarbeiter*innen Rumänisch – Românesc (3,7 MiB)
- Rechte für Sexarbeiter*innen Thailändisch – ไทย (3,7 MiB)
- Rechte für Sexarbeiter*innen Ungarisch – Magyar (3,7 MiB)
Mit einer Spende Sexarbeiter*innen in besonderen Notlagen unterstützen
Mit deiner Spende hilfst du Sexarbeiter*innen, die eine medizinische Untersuchung oder ein Medikament benötigen. Mit deiner Spende kannst du die finanzielle Last der Sexarbeiter*innen verringern und sie vor Schulden bewahren. Mit deiner Spende zeigst du aktiv Respekt, Toleranz und Solidarität gegenüber allen Sexarbeiter*innen!
Jetzt spenden – Spendenkonto:
AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Verwendungszweck: AWO Beratungsstelle Magdalena - Sexarbeiter*innen in besonderen Notlagen
IBAN DE14 8102 0500 0006 4170 00, BIC BFSWDE33MAG Bank für Sozialwirtschaft
AWO-Positionierung und Hintergrund zum Sexkaufverbot zum Download (PDF-Dateien)
Aktuelle Informationen aus der Beratungsstelle Magdalena - Mobile Beratung für Sexarbeiter*innen
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Unsere Mobile Beratungsstelle Magdalena setzte zum Welthurentag am 2. Juni ein klares Zeichen gegen Stigmatisierung und Diskriminierung Sexarbeitender weltweit.
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Testtag für Sexarbeiter*innen am 10. April in Magdeburg
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Vierter Runder Tisch zu Lebensrealitäten in der Sexarbeit
Die Beratungsstelle Magdalena stellte beim diesjährigen Runden Tisch Sexarbeit die vielfältigen Lebensrealitäten von Sexarbeitenden in den Fokus.
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Weitere Informationen zur unseren Beratungsangeboten
Träger der Beratungsstelle Magdalena ist der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Gefördert wird die Beratungsstelle durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt auf Basis des ProstSchG-AG LSA § 6 vom 14.03.2019. Magdalena ist Mitglied im Bündnis Fachberatungsstellen für Sexarbeiter*innen bufas e.V.